Umfrage zur Liposuktion beim Lipödem

Umfrage zur Liposuktion beim Lipödem

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Anfang 2018 hat der G-BA eine Erprobungsrichtlinie zur Liposuktion beschlossen. Die Liposuktion habe zwar das „Potenzial einer Behandlungsalternative“, doch führten fehlende Studien dazu, dass die Kassenleistung weder befürwortet noch abgelehnt wurde. Dies führte zu einer Hängepartie, die bis Ende 2025 dauern soll. Seit dieser Zeit ist einiges in Bewegung geraten.

Wir von der Lymphselbsthilfe fragen uns allerdings: wohin? Während die Sozialgerichte seitdem die Einzelfallentscheidungen pro Liposuktion fast immer ablehnen, werden die Stimmen der Ärzte immer unterschiedlicher. Einige glauben nicht mehr an die Wirksamkeit der konservativen Therapie, also der bisherigen Standardtherapie, wenn die Liposuktion verneint wird. Daraufhin erhob der G-BA die Lymphdrainage beim Lipödem zur Kassenleistung, da sonst alle Betroffenen teilweise unversorgt geblieben wären.

Allerdings wird nun vermehrt gestritten, was überhaupt ein Lipödem sei und wie man es von einer Adipositas abgrenzen könne? Ist die Ernährungsumstellung oder Magenoperation/Bariatrie hilfreich? Die Stimmen werden zunehmend lauter und uneinheitlicher. Daneben sind sich die Gremien und Ärzte sogar uneins, welche Faktoren das Lipödem beschreiben. Spielt hier der BMI überhaupt eine Rolle oder sollten dem Verhältnis Taille-Körpergröße (WHtR) oder dem Verhältnis Taille-Oberschenkelumfang (LipQ) mehr Bedeutung beigemessen werden?

Um uns selbst ein Bild von der Situation machen zu können, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihre Körpermaße in der Umfrage mit angeben würden (kein Pflichtfeld). Bitte nehmen Sie an dieser Umfrage nur teil, wenn bei Ihnen eine Lipödem-Diagnose vorliegt. Vielen Dank!

Wir von der Lymphselbsthilfe e.V. fragen deshalb Sie! Wie geht es Ihnen? Was benötigen Sie?


Online-Seminar “Selbsthilfetreffen” 25.03.2021

Selbsthilfetreffen am 25.03.2021

Online-Seminar
 
Selbsthilfetreffen

am 25. März 2021 um 18.00 Uhr
für Mitglieder der Lymphselbsthilfe e.V. und Betroffene
Teilnahme per Jitsi Meet Konferenz
Teilnehmergebühr: keine

Leider können sich die Selbsthilfegruppen immer noch nicht zu einem gemeinsamen Austausch treffen. Deshalb möchten wir euch gerne nochmals ein Online-Selbsthilfe-Treffen anbieten. Das erste Treffen fand bereits am 06.01.2021 statt.

Interessiert ihr euch für bestimmte Themen?

Das Online-Seminar fand bereits statt, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich!


Online-Seminar “Entstauungsgymnastik” 08.03.2021

Entstauungsgymnastik

Online-Seminar
Online-Seminar “Entstauungsgymnastik mit Annette Dunker”

am 8. März 2021 um 18.00 Uhr

für Mitglieder der Lymphselbsthilfe e.V. und Betroffene

Teilnahme per Jitsi Meet Konferenz

Teilnehmergebühr: keine

In diesen besonderen Zeit verbringen wir mehr Zeit in unseren Wohnungen oder sitzen stundenlang vor dem PC in Video-Meetings. Und deshalb sollten wir immer daran denken unser Lymphsystem auf Trab zu halten – denn so was geht auch vor dem PC-Bildschirm.

Unsere Landessprecherin für Nordrhein-Westfalen Annette Dunker ist zertifizierte Übungsleiterin für Entstauungsgymnastik und wird uns viele Übungen zeigen, die uns Betroffenen gut tun werden.

Das Online-Seminar fand bereits statt, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich!


Online-Seminar “Buchlesung mit Lia Lindmann” 19.02.2021

Buchlesung mit Lia Lindmann

Online-Seminar
Buchlesung mit Lia Lindmann und anschließender Diskussion mit der Autorin

am Freitag, 19. Februar 2021 von 18.00 Uhr bis 19.15 Uhr

für Mitglieder der Lymphselbsthilfe e.V. und Betroffene

Teilnahme per Jitsi Meet Konferenz

Teilnehmergebühr: keine

Bereits im Oktober 2020 haben wir Lia Lindmann zu einer Buchlesung eingeladen. Da dieses Online-Seminar großen Zuspruch hatte, wiederholen wir es sehr gerne.

Lia wird aus ihrem Buch „Leichter leben mit Lipödem“ lesen und im Anschluss Fragen der Teilnehmer beantworten. In ihrem Buch beschreibt Lia, mit welchen Mitteln sie selbst ihr Lipödem in den Griff bekommen hat. Es ist sehr persönlich und ehrlich geschrieben. Ähnlich wie in unseren GALLiLy-Selbstmanagement-Workshops sind in den Kapiteln viele Tipps im Umgang mit der Erkrankung enthalten, die jede/r Betroffene für sich selbst ausprobieren kann.

Das Online-Seminar fand bereits statt, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich!


Online-Seminar “Selbsthilfeaustausch” 06.01.2021

Online-Seminar 21-1 SHG-Treffen

Selbsthilfegruppenaustausch

“Selbsthilfegruppenaustausch”

am 6. Januar 2021 ab 15.00 Uhr

für Mitglieder der Lymphselbsthilfe e.V. und Betroffene

Teilnahme per Jitsi Meet Konferenz

Teilnehmergebühr: keine

In diesem Jahr fanden in vielen Selbsthilfegruppen keine Gruppentreffen statt. Deshalb möchten wir euch gerne einen Online-Selbsthilfegruppenaustausch anbieten.

  • Wie geht es im Lockdown?
  • Entstauungsgymnastik
  • Allgemeiner Austausch zu  Kompressionsversorgung
  • MLD in Coronazeiten

Interressiert ihr euch für bestimmte Themen? Dann schreibt uns.

Das Online-Seminar fand bereits statt, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich!


Online-Seminar „Selbstlymphdrainage beim Armlymphödem“ 30.11.2020

Online-Seminar 20-6
„Selbstlymphdrainage beim Armlymphödem“

Wiederholung

Online-Seminar „Selbstlymphdrainage beim Armlymphödem“ – Wiederholung

am 30. November 2020 ab 19:30 Uhr

für Mitglieder der Lymphselbsthilfe e.V. und Betroffene

Teilnahme per Jitsi Meet Konferenz

Teilnehmergebühr: keine

In dem Seminar wird Ralf Gauer, Lymphtherapeut und Fachlehrer für MLD/KPE die Grundlagen des Lymphsystems kurz wiederholen und dann anhand praktischer Übungen einfache Lymphgriffe demonstrieren und zum Üben anregen.

Wer noch wenig Erfahrung mit Online-Konferenzen und dem Tool Jitsi Meet hat, wählt sich bereits ab 19:30 Uhr ein. Es erwartet Sie unser IT-Chef, der Sie in das Tool einweist und die Möglichkeiten des Chats, wie man Kamera und Mikrofon ab- und anstellt vorstellt sowie weitere technische Fragen beantwortet.

Ab 20 Uhr geht es inhaltlich los mit Ralf Gauer und der Selbstlymphdrainage.

Die Moderation übernimmt Susanne Helmbrecht, Vorsitzende Lymphselbsthilfe e.V..

Analog unserer Gesund und Aktiv Leben mit Lip- und Lymphödem (GALLiLy) Selbstmanagement-Workshops werden viele Fragen beantwortet und einfache Möglichkeiten vorgestellt, die jede/r Betroffene für sich selbst ausprobieren kann.

Anmeldung:

Die maximale Teilnehmerzahl ist erreicht. Wenn Sie sich jetzt noch anmelden, werden Sie von uns beim nächsten Termin bevorzugt benachrichtigt, um sich rechtzeitig dafür anmelden zu können.


Medizinischer Vortrag zum Thema Lipödem, Lip- und Lymphödem und der Einfluss des Gewichtsverhaltens

Medizinischer Vortrag zum Thema Lipödem, Lip- und Lymphödem und der Einfluss des Gewichtsverhaltens

(Asdonk Kliniken Newsletter vom 16.07.2020 - Vortrag zum Thema Lipödem)

“Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Interessentinnen und Interessenten,

die Coronakrise hat auch die Abläufe in unseren Kliniken verändert. Insbesondere in Hinblick auf die aktuell geforderte Abtandsregelung ist es aktuell nicht möglich, medizinische Vorträge vor unseren Patienten zu halten. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschlossen, die medizinischen Vorträge aufzuzeichnen und unseren Patienten auf dem hauseigenen Kanal in einer Schleife zur Verfügung zu stellen.

Auf vielfachen Wunsch hin haben wir nun den Link zu eben diesem Vortrag zum Thema Lipödem, Lip- und Lymphödem und der Einfluss des Gewichtsverhaltens auch ins Internet gestellt, um ihn mit Ihnen zu teilen.

Sie finden das Video unter www.youtube.com/watch?v=PpnW34v_Vlw&t=694s.


Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Absatz 3a Satz 6 SGB V). Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 26. Mai 2020 (Aktenzeichen B 1 KR 9/18 R) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, begründet die Genehmigungsfiktion keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung.

Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition. Diese erlaubt es ihm, sich die Leistung selbst zu beschaffen. Das bewirkt die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung und sanktioniert verspätete Entscheidungen der Krankenkasse. Sie muss die Kosten der selbstbeschafften Leistung nämlich auch dann erstatten, wenn nach allgemeinen Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Versicherte im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung „gutgläubig“ war. Gutgläubig war er dann, wenn er weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis vom Nichtbestehen des Anspruchs hatte. Die eingetretene Genehmigungsfiktion ist kein Verwaltungsakt und schließt das Verwaltungsverfahren nicht ab. Die Krankenkasse ist deshalb weiterhin berechtigt und verpflichtet, über den Leistungsantrag zu entscheiden. Die durch die Genehmigungsfiktion eröffnete Möglichkeit der Selbstbeschaffung endet, wenn über den materiell-rechtlichen Leistungsanspruch bindend entschieden worden ist oder sich der Antrag anderweitig erledigt hat. Die bestandskräftige Entscheidung über den Leistungsantrag vermittelt dem Versicherten positive Kenntnis darüber, ob er die beantragte Leistung beanspruchen kann. Während eines laufenden Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens bleibt das Recht, sich die Leistung selbst zu beschaffen, erhalten, solange der Versicherte gutgläubig ist.

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger beantragte zur Behandlung seiner Gangstörung die Versorgung mit dem Arzneimittel Fampyra. Dieses Medikament ist nur zur Behandlung einer Gangstörung bei Multipler Sklerose zugelassen; der Kläger leidet jedoch an einer anderen Krankheit. Die Beklagte lehnte den Antrag erst nach Ablauf der maßgeblichen Frist ab. Der Kläger hat sich das Medikament nicht selbst beschafft, sondern verlangt die zukünftige Versorgung im Wege der Sachleistung auf „Kassenrezept“.

Die Vorinstanzen haben – gestützt auf die bisherige Rechtsprechung des 1. Senats zur Genehmigungsfiktion – die Beklagte verurteilt, den Kläger entsprechend ärztlicher Verordnung mit einem Arzneimittel zu versorgen. Das BSG hat das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben, weil sich allein aus der Genehmigungsfiktion kein Sachleistungsanspruch ergibt, und die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Es bleibt nur ein möglicher Anspruch nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zum Off-Label-Use. Dazu hat das Landessozialgericht – nach seiner Rechtsauffassung folgerichtig – bisher keine Feststellungen getroffen.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020_10.html


Ödemvolumen berechnen

Ödemvolumen berechnen

Von den Asdonk-Kliniken zur Verfügung gestellt: Eine Excel-Tabelle, mit Hilfe derer man den Verlauf kontrollieren kann (https://www.asdonk-selbstmanagement.de/cms/files/downloads/oedemvolumenverlauf.xlsx, Erklärung unter https://www.asdonk-selbstmanagement.de/oedemvolumen-berechnung-und-dokumentation.html). Um die Volumina auch als Privatperson oder als Therapeut messen zu können, hat sich deren Programmierer folgende Seite einfallen lassen:

https://include.betabrain.gmbh/volumenmessung/index.php?ref=100006

Damit können Sie die Volumina berechnen und anschließend in das Excel-Sheet eintragen.