Politische Arbeit

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Neue Versorgungsformen – Weitere Transferbeschlüsse des Innovationsausschusses veröffentlicht (24.10.2024)
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat....

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat heute drei Entscheidungen zum Umgang mit Projektergebnissen zu neuen Versorgungsformen gefasst und auf seiner Website veröffentlicht. Das Themenspektrum der Projekte reicht von einer besseren medizinischen Versorgung von Menschen mit Geschlechtsinkongruenz bis hin zum systematischen Erfassen der Patientenperspektive nach Operationen. Der Innovationsausschuss legt in seinen Beschlüssen jeweils dar, ob er eine breite Nutzung der Erkenntnisse empfiehlt oder beispielsweise noch weiteren Forschungsbedarf sieht. Herausgegriffen und näher vorgestellt werden hier zwei Entscheidungen.

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    Erklärvideos zur elektronischen Patientenakte (ePA) (07.10.2024)
    Ab dem 15....

    Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen aktiv bei ihrer Krankenkasse. Über die ePA werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde und Laborwerte digital an einem zentralen Ort sicher gespeichert. Dadurch können diese Daten jederzeit von Patientinnen und Patienten oder medizinischem Fachpersonal abgerufen werden.

    Die gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) leitet das Projekt und erwartet, dass die ePA den Austausch von Gesundheitsdaten vereinfacht und die medizinische Versorgung spürbar verbessert. Um die Funktionsweise und die Datensicherheit der ePA zu veranschaulichen, bietet die gematik Erklärvideos an

    Hier wird gezeigt, wie die ePA für alle funktioniert und wie sie
    ausgebaut wird, um die Versorgung von morgen zu verbessern:

  • Video


  • Wenn Daten in die ePA für alle kommen, dann werden sie verschlüsselt.
    Warum das so ist und warum das wichtig ist, erklärt der Chief
    Security Officer Holm Diening im Video genauer:

  • Video


  • Wie werden die Telematikinfrastruktur (TI) und künftige Anwendungen, wie die ePA für alle, vor Gefahren wie Viren und Malware geschützt? Im Video gibt gematik-CSO Holm Diening auch darauf Antwort:

  • Video


  • Erste Anwendung in der ePA für alle wird die Medikationsliste sein.
    Der Erklärfilm veranschaulicht, wie Informationen von E-Rezept und
    elektronischer Patientenakte dabei ineinandergreifen:

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    Regionale Verträge für ein DMP Adipositas ab sofort möglich (01.07.2024)
    Ab sofort können gesetzliche Krankenkassen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen....

    Berlin, 1. Juli 2024 – Ab sofort können gesetzliche Krankenkassen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern für eine bessere Versorgung von Menschen mit krankhaftem Übergewicht schließen. Mit dem Ziel, die bestehenden Gesundheits- und Unterstützungsangebote für solche Versicherten zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm beschlossen. Diese Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas treten heute in Kraft. Sobald eine Krankenkasse einen solchen Vertrag geschlossen hat, können sich die Versicherten bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin in das DMP einschreiben.

    Wer kann sich in das DMP Adipositas einschreiben lassen?

    Ob eine Adipositas vorliegt, wird anhand des sogenannten Body-Mass-Indexes (BMI) beurteilt. In das DMP einschreiben können sich Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Versicherten mit einem BMI höher oder gleich 35 ist eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme.

    Was sind wesentliche Bestandteile des neuen DMP?

    Die Patientin oder der Patient wird über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und mit Hilfe von Schulungen dabei unterstützt, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Angepasst an die persönliche Situation der Betroffenen werden konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. So soll das zu hohe Körpergewicht der Betroffenen reduziert oder zumindest stabilisiert werden. Den Ärztinnen und Ärzten stehen im DMP leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, auch in Hinblick auf etwaige Begleiterkrankungen. Der G-BA kann in einem DMP nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfehlen, die auch im regulären ambulanten oder stationären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Deshalb können beispielsweise Arzneimittel, die den Appetit zügeln, nicht Teil des DMP sein: Sie sind bereits vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen.

    Allgemeine Informationen zu DMP sind auf der Website des G-BA zu finden:
    Disease-Management-Programme

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    Umfrage: Situation für Lymph- und Lipödem-Betroffene in Therapiepraxen (28.06.2024)
    Wir laden Sie ein zu unserer Umfrage!

    Der Gemeinsamen Bundesausschuss hat am 17. August 2023 die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die indikationsbezogenen Zeitvorgaben für die Manuelle Lymphdrainage (MLD) sollen geprüft werden. Die Entscheidung dieser Überprüfung könnte weitreichende Folgen auf die MLD-Versorgung von Betroffenen haben.

    Bitte helfen Sie uns, ein möglichst genaues Bild der aktuellen Versorgungssituation zu gewinnen, indem Sie den folgenden Fragebogen ausfüllen.

    Hier gelangen sie zur Umfrage: Hier klicken

    Vielen Dank!
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    Pressemitteilung: Liposuktion beim Lipödem – G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen (27.06.2024)
    Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiierte Erprobungsstudie....

    Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiierte Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ ist im Zeitplan. Aktuell werden die ersten Daten zu den Vor- und Nachteilen der Liposuktion (Fettabsaugung) im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie durch die unabhängige wissenschaftliche Institution ausgewertet. Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Diese Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen. Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA zeitnah verlängern.

    Hier finden Sie den vollständigen Text der Pressemitteilung.

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    Liposuktion bei Lipödem Stadium III: Verlängerung der Kassenleistung (27.06.2024)
    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angekündigt, dass die derzeit bis Ende 2024 befristete....

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angekündigt, dass die derzeit
    bis Ende 2024 befristete Regelung zur Liposuktion bei Lipödem im
    Stadium III verlängert wird. Das bedeutet, dass die Liposuktion in
    diesem Stadium unter bestimmten Bedingungen weiterhin eine
    Kassenleistung bleibt.

    Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, betont: „Die
    Ausnahmeregelung wird nicht auslaufen, bevor der G-BA eine finale
    Entscheidung getroffen hat. Das möchten wir nochmals ausdrücklich
    betonen, da viele Patientinnen, Ärztinnen und Ärzte dazu Fragen
    hatten.“

    Die Ausnahmeregelung bleibt bestehen, bis der G-BA eine endgültige
    Entscheidung auf Basis der Ergebnisse der Erprobungsstudie „LIPLEG“
    trifft. Die vollständigen Ergebnisse dieser Studie, die Liposuktion mit
    konservativen Therapien über alle Stadien vergleicht, werden im
    Dezember 2024 erwartet.

    Wir werden euch über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden
    halten!
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