Online-Seminar „Liposuktion beim Lipödem als Kassenleistung - Was hat der G-BA beschlossen?“
am Mittwoch, 29. Oktober 2025 um 19:00 Uhr
für Mitglieder der Lymphselbsthilfe e.V. und Betroffene
Teilnahme per Microsoft-Teams
Teilnahmegebühr: 5,00 Euro / für Mitglieder kostenlos
Der G-BA hat nach langjähriger Beratung die Liposuktion beim Lipödem zur Kassenleistung erhoben. Dies erfolgte unter strengen Mindestvoraussetzungen, da die beauftragte LipLeg-Studie zwar eindeutige positive Ergebnisse lieferte, aber die Nachbeobachtungszeit noch nicht abgeschlossen ist.
Unsere Vorsitzende Susanne Helmbrecht und unser Vorstandsmitglied Heike Niemann haben die Beratungen im G-BA mehr als 9 Jahre begleitet und waren am Beschluss selbst als Patientenvertreter aktiv beteiligt. Sie erklären, was genau beschlossen wurde, was noch durch die Genehmigungspraxis mit Leben gefüllt werden muss, und beantworten Fragen.
Was ist der G-BA? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Werden auch Sie Mitglied und verpassen Sie keine Informationen mehr!
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Nichtmitglieder überweisen die Teilnahmegebühr von 5 Euro auf das Konto IBAN: DE87 8306 5408 0005 4330 02 – Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang gültig – Ihre Zahlung wird nicht bestätigt.
Alle Zahlungen, die bis 3 Tage vor dem Seminar nicht auf dem Konto der Lymphselbsthilfe e. V. eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Link zur Teilnahme am Online-Seminar kann aus organisatorischen Gründen später nicht mehr verschickt werden.
Bei Nichtteilnahme kann die Teilnahmegebühr leider nicht zurückerstattet werden, da der Aufwand die Kosten übersteigt.