Politische Arbeit

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Durchbruch für Betroffene von Lipödem: Liposuktion wird Kassenleistung (31.07.2025)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17....

Liebe Lipödembetroffene,
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.07.2025 bekanntgegeben, dass die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems dauerhaft in die Regelversorgung aufgenommen wird.
Damit ist die operative Fettabsaugung bei Lipödem künftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Entscheidung folgt auf die Auswertung der sogenannten LPILEG-Studie, einer vom G-BA in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung zur Wirksamkeit der Liposuktion beim Lipödem, einer schmerzhaften Fettverteilungsstörung. Die Ergebnisse bestätigen den hohen Nutzen des Eingriffs für die Lebensqualität, Mobilität und Schmerzfreiheit der Patientinnen.
Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich ab 2026 in Kraft, anschließend erfolgt die vertragliche Umsetzung zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft.
Als Patientenvertretung war die Lymphselbsthilfe e.V. im Bewertungsverfahren des G-BA aktiv eingebunden. Wir haben uns konsequent für die Anerkennung der Liposuktion eingesetzt, die Stimmen der Betroffenen hörbar gemacht und das Verfahren kritisch begleitet.
Hintergrund
Das Lipödem ist eine chronische, fortschreitende Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft und mit erheblichen Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen einhergeht. Bislang war die Liposuktion nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen Kassenleistung. Die LIPLEG-Studie hat nun gezeigt, dass die operative Behandlung im Vergleich zur konservativen Therapie deutliche Vorteile für die Lebensqualität der Patientinnen bietet.
Jahrelang mussten viele Frauen für diese medizinisch notwendige Behandlung selbst aufkommen oder in rechtliche Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen gehen. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen für evidenzbasierte, patientenorientierte Versorgung.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Mindestens 6 Monate konservative Therapie (v. a. Kompression, Bewegung) ohne ausreichenden Erfolg.
Keine Gewichtszunahme in dieser Zeit.
BMI-Grenze:
Bis BMI 35 grundsätzlich möglich
Bei BMI 32–35: zusätzl. „Bauch-Größe-Quotient“ (altersabhängig max. 0,5–0,6).
Ab BMI 35: keine Kostenübernahme, unabhängig vom Schweregrad des Lipödems.
Vier-Augen-Prinzip: Die Diagnose muss durch einen anderen Arzt erfolgen als den Operateur
Kritik an BMI-Regelung
Problematisch bleibt die Festlegung auf den sogenannten Body-Mass-Index (BMI) als Voraussetzungskriterium für die Kostenübernahme. Susanne Helmbrecht, Vorsitzende der Lymphselbsthilfe e.V., betont: “Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der BMI nicht als Maß zur Abgrenzung einer Adipositas herangezogen wird, leider ohne Erfolg. Das bedauern wir sehr, denn das ist grundsätzlich kein geeignetes Maß beim Lipödem, worüber in den medizinischen Fachgesellschaften Einigkeit besteht.”
Für eine gerechte Versorgung
Wir bleiben an diesem Thema dran und setzen uns weiter dafür ein, dass die konservative Therapie, die Voraussetzung für eine Liposuktion ist, allen Betroffenen umfassend zugänglich bleibt. Als Patientenvertretung bleiben wir laut und aktiv in der Gesundheitspolitik – für eine wirksame, schmerzlindernde Therapie des Lipödems.
Weitere Informationen:
Informationen zur LIPLEG-Studie sowie den Beschlusstext finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): https://www.g-ba.de/
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Bundestagswahl 2025 - Unsere Forderungen an die Politik (07.02.2025)
Die Lymphselbsthilfe e....

Die Lymphselbsthilfe e. V. hat vor der Bundestagswahl 2025 Forderungen für die bevorstehende Legislaturperiode formuliert, um die Versorgung und Lebensqualität von Betroffenen mit Lymphödem und Lipödem nachhaltig zu verbessern.

1. Der Fachkräftemangel in der Lymphtherapie gefährdet die Versorgung.
Wir fordern bessere Vergütung der MLD, Anpassung der Abrechnungssätze sowie Initiativen zur Nachwuchsgewinnung und Lehrkräfteausbildung.

2. Effektives Selbstmanagement ist essenziell bei Lip- und Lymphödem.
Wir fordern regelmäßige Patientenschulungen, Aufklärungsprogramme und deren Finanzierung durch Krankenkassen zur Förderung der Eigenverantwortung.

3. Unzureichende Kompressionsversorgung mindert die Lebensqualität und erhöht die Gesundheitskosten.
Wir fordern VIER Kompressionsversorgungen jährlich, da der Druck nur sechs Monate garantiert wird und tägliches Tragen nötig ist.

4. Schmerz als Leitsymptom muss stärker gewichtet werden, um die Lebensqualität zu verbessern.
Nach zehn Jahren Beratung fordern wir die Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem als Regelversorgung.

5. Die Lymphologie fehlt in der medizinischen Grundausbildung.
Wir fordern die Stärkung in Forschung, Aus- und Fortbildung sowie mehr Unterstützung für Selbsthilfeorganisationen zur besseren Patientenversorgung.

Zusammengefasst:
Wir, die Lymphselbsthilfe e. V., fordern bessere Versorgung, patientenzentrierte Strukturen und mehr Forschung für Lip- und Lymphödempatienten. Wir appellieren an die Politik, diese Maßnahmen umzusetzen.

Im Anhang finden Sie das ausführliche Forderungspapier.

Am 5. Februar 2025 haben wir am Bücherdialog mit der Bundestagsabgeordneten Frau Martina Stamm-Fibich in Herzogenaurach teilgenommen und haben ihr dieses Forderungspapier an die neue Regierung persönlich überreicht. Frau Stamm-Fibich ist Mitglied des Gesundheitsausschusses und Patientenbeauftragte der SPD-Fraktion. Wir sprachen über zentrale gesundheitspolitische Herausforderungen, die Förderung der Selbsthilfe und die Interessen von Menschen mit Lipödem und Lymphödem. Das Gespräch war ein wertvoller Austausch, der beide Seiten mit neuen Einblicken bereicherte.

Außerdem wurde das Positionspapier bereits an zentrale Entscheider in der Gesundheitspolitik verschickt. Gerne dürfen auch Sie aktiv werden, indem Sie das anliegende Forderungspapier an Ihren Direktkandidaten im Bundestag weiterleiten. Die entsprechende Mailadresse finden Sie unter
  • Mailadressen

  • Forderungspapier BTW2025

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    Das Positionspapier „Einbeziehung von Patientenorganisationen in die digitale Gesundheitsforschung“ (19.12.2024)
    Das Positionspapier „Einbeziehung von Patientenorganisationen in die digitale Gesundheitsforschung“

    Das Positionspapier „Einbeziehung von Patientenorganisationen in die digitale Gesundheitsforschung“ wurde gemeinsam mit Vertretern aus Forschung und Patientenorganisationen in einer Pressekonferenz vorgestellt, die Rahmen der Abschlusskonferenz des PANDORA-Projekts am 12. November in Berlin stattfand. Dieses Dokument basiert auf dem Input von 43 Patientenorganisationen und wurde in einem arbeitsintensiven, kollaborativen Prozess von einem Redaktionsteam sorgfältig ausgearbeitet. Wir sind stolz darauf, dass unser Vorstandsmitglied Verena Winter als eines von vier Mitglieder der Redaktion daran mitgeschrieben hat!

    Während der Presse- und Podiumsdiskussion wurde live ein Graphic Recording erstellt, das die Ergebnisse auf kreative Weise visualisiert:

  • PANDORA_Podiumsdiskussion


  • PANDORA_Pressekonferenz


  • Link zum Positionspapier
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    [4]
    Paritätische Eckpunkte für eine zukunftsfähige Selbsthilfe (03.06.2025)
    Selbsthilfe ist eine unverzichtbare, wichtige Säule unserer Gesellschaft....

    Paritätische Eckpunkte für eine zukunftsfähige Selbsthilfe
    Abstract
    Selbsthilfe ist eine unverzichtbare, wichtige Säule unserer Gesellschaft. Um ihre Zu-
    kunft zu sichern, braucht es stabile Rahmenbedingungen, eine verlässliche Finanzie-
    rung und eine gezielte Integration in digitale Versorgungsstrukturen. Der Paritätische
    und seine Mitgliedsorganisationen engagieren sich aktiv im Diskurs zur Weiterent-
    wicklung der Selbsthilfe und setzen sich zugleich für notwendige Veränderungen ein.
    So kann Selbsthilfe auch in Zukunft ihre wertvolle Funktion erfüllen und Menschen in
    schwierigen Lebenssituationen bestmöglich unterstützen.

    Den Artikel finden Sie hier
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    [5]
    Health at a Glance: Europe 2024 (19.12.2024)
    In ihrem Bericht "Health at a Glance: Europe 2024" untersucht die internationale Organisation OECD....

    In ihrem Bericht "Health at a Glance: Europe 2024" untersucht die internationale Organisation OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) die Herausforderungen und Chancen, denen sich die Gesundheitssysteme in Europa gegenübersehen, insbesondere während der Erholung nach der COVID-19-Pandemie und angesichts Digitalisierung, Klimawandel und demographischer Veränderungen.

    Zwei Hauptthemen stehen im Fokus: die Bewältigung von Personalmangel im Gesundheitswesen und die Förderung gesunden Alterns. Die übrigen Kapitel bieten einen vergleichenden Überblick über die neuesten Daten zum Gesundheitsstatus, zu Risikofaktoren und zur Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme in den 27 EU-Mitgliedstaaten, 9 EU-Beitrittskandidaten, 3 Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Vereinigten Königreich.

    Deutschland steht trotz hoher Investitionen in das Gesundheitssystem vor erheblichen Herausforderungen, darunter ein anhaltender Fachkräftemangel, eine alternde Bevölkerung und der Umgang mit chronischen Erkrankungen. Strategien zur Sicherung von Arbeitskräften, Prävention und Digitalisierung werden als zentrale Hebel zur Stabilisierung und Verbesserung des Systems hervorgehoben.

    Link zum Bericht: https://www.oecd.org/en/publications/health-at-a-glance-europe-2024_b3704e14-en.html
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    Neue Versorgungsformen – Weitere Transferbeschlüsse des Innovationsausschusses veröffentlicht (24.10.2024)
    Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat....

    Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat heute drei Entscheidungen zum Umgang mit Projektergebnissen zu neuen Versorgungsformen gefasst und auf seiner Website veröffentlicht. Das Themenspektrum der Projekte reicht von einer besseren medizinischen Versorgung von Menschen mit Geschlechtsinkongruenz bis hin zum systematischen Erfassen der Patientenperspektive nach Operationen. Der Innovationsausschuss legt in seinen Beschlüssen jeweils dar, ob er eine breite Nutzung der Erkenntnisse empfiehlt oder beispielsweise noch weiteren Forschungsbedarf sieht. Herausgegriffen und näher vorgestellt werden hier zwei Entscheidungen.

  • Vollständiger Text
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    Erklärvideos zur elektronischen Patientenakte (ePA) (07.10.2024)
    Ab dem 15....

    Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen aktiv bei ihrer Krankenkasse. Über die ePA werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde und Laborwerte digital an einem zentralen Ort sicher gespeichert. Dadurch können diese Daten jederzeit von Patientinnen und Patienten oder medizinischem Fachpersonal abgerufen werden.

    Die gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) leitet das Projekt und erwartet, dass die ePA den Austausch von Gesundheitsdaten vereinfacht und die medizinische Versorgung spürbar verbessert. Um die Funktionsweise und die Datensicherheit der ePA zu veranschaulichen, bietet die gematik Erklärvideos an

    Hier wird gezeigt, wie die ePA für alle funktioniert und wie sie
    ausgebaut wird, um die Versorgung von morgen zu verbessern:

  • Video


  • Wenn Daten in die ePA für alle kommen, dann werden sie verschlüsselt.
    Warum das so ist und warum das wichtig ist, erklärt der Chief
    Security Officer Holm Diening im Video genauer:

  • Video


  • Wie werden die Telematikinfrastruktur (TI) und künftige Anwendungen, wie die ePA für alle, vor Gefahren wie Viren und Malware geschützt? Im Video gibt gematik-CSO Holm Diening auch darauf Antwort:

  • Video


  • Erste Anwendung in der ePA für alle wird die Medikationsliste sein.
    Der Erklärfilm veranschaulicht, wie Informationen von E-Rezept und
    elektronischer Patientenakte dabei ineinandergreifen:

  • Video
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    Regionale Verträge für ein DMP Adipositas ab sofort möglich (01.07.2024)
    Ab sofort können gesetzliche Krankenkassen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen....

    Berlin, 1. Juli 2024 – Ab sofort können gesetzliche Krankenkassen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern für eine bessere Versorgung von Menschen mit krankhaftem Übergewicht schließen. Mit dem Ziel, die bestehenden Gesundheits- und Unterstützungsangebote für solche Versicherten zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm beschlossen. Diese Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas treten heute in Kraft. Sobald eine Krankenkasse einen solchen Vertrag geschlossen hat, können sich die Versicherten bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin in das DMP einschreiben.

    Wer kann sich in das DMP Adipositas einschreiben lassen?

    Ob eine Adipositas vorliegt, wird anhand des sogenannten Body-Mass-Indexes (BMI) beurteilt. In das DMP einschreiben können sich Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Versicherten mit einem BMI höher oder gleich 35 ist eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme.

    Was sind wesentliche Bestandteile des neuen DMP?

    Die Patientin oder der Patient wird über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und mit Hilfe von Schulungen dabei unterstützt, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Angepasst an die persönliche Situation der Betroffenen werden konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. So soll das zu hohe Körpergewicht der Betroffenen reduziert oder zumindest stabilisiert werden. Den Ärztinnen und Ärzten stehen im DMP leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, auch in Hinblick auf etwaige Begleiterkrankungen. Der G-BA kann in einem DMP nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfehlen, die auch im regulären ambulanten oder stationären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Deshalb können beispielsweise Arzneimittel, die den Appetit zügeln, nicht Teil des DMP sein: Sie sind bereits vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen.

    Allgemeine Informationen zu DMP sind auf der Website des G-BA zu finden:
    Disease-Management-Programme

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    Umfrage: Situation für Lymph- und Lipödem-Betroffene in Therapiepraxen (28.06.2024)
    Wir laden Sie ein zu unserer Umfrage!

    Der Gemeinsamen Bundesausschuss hat am 17. August 2023 die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die indikationsbezogenen Zeitvorgaben für die Manuelle Lymphdrainage (MLD) sollen geprüft werden. Die Entscheidung dieser Überprüfung könnte weitreichende Folgen auf die MLD-Versorgung von Betroffenen haben.

    Bitte helfen Sie uns, ein möglichst genaues Bild der aktuellen Versorgungssituation zu gewinnen, indem Sie den folgenden Fragebogen ausfüllen.

    Hier gelangen sie zur Umfrage: Hier klicken

    Vielen Dank!
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    [10]
    Pressemitteilung: Liposuktion beim Lipödem – G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen (27.06.2024)
    Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiierte Erprobungsstudie....

    Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiierte Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ ist im Zeitplan. Aktuell werden die ersten Daten zu den Vor- und Nachteilen der Liposuktion (Fettabsaugung) im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie durch die unabhängige wissenschaftliche Institution ausgewertet. Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Diese Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen. Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA zeitnah verlängern.

    Hier finden Sie den vollständigen Text der Pressemitteilung.

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    Liposuktion bei Lipödem Stadium III: Verlängerung der Kassenleistung (27.06.2024)
    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angekündigt, dass die derzeit bis Ende 2024 befristete....

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angekündigt, dass die derzeit
    bis Ende 2024 befristete Regelung zur Liposuktion bei Lipödem im
    Stadium III verlängert wird. Das bedeutet, dass die Liposuktion in
    diesem Stadium unter bestimmten Bedingungen weiterhin eine
    Kassenleistung bleibt.

    Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, betont: „Die
    Ausnahmeregelung wird nicht auslaufen, bevor der G-BA eine finale
    Entscheidung getroffen hat. Das möchten wir nochmals ausdrücklich
    betonen, da viele Patientinnen, Ärztinnen und Ärzte dazu Fragen
    hatten.“

    Die Ausnahmeregelung bleibt bestehen, bis der G-BA eine endgültige
    Entscheidung auf Basis der Ergebnisse der Erprobungsstudie „LIPLEG“
    trifft. Die vollständigen Ergebnisse dieser Studie, die Liposuktion mit
    konservativen Therapien über alle Stadien vergleicht, werden im
    Dezember 2024 erwartet.

    Wir werden euch über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden
    halten!
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