Susanne Helmbrecht, die Vorsitzende der Lymphselbsthilfe e. V., war am 19. September 2019 als Patientenvertreterin zur Wahrnehmung der Mitberatungsrechte im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA).
Leider wurden die Bedenken der PatientenvertreterInnen von der Mehrheit nicht mitgetragen. So schließt der Beschluss nur Frauen im Stadium III mit einem BMI bis 35 ein. Ab einem BMI von 35 wird die Behandlung der Adipositas vorausgesetzt. Und über einem BMI von 40 soll keine Liposuktion stattfinden.
Dies bedeutet, dass nur in Einzelfällen – unter besonderem Abwägen der Risiken – Fett abgesaugt werden darf. Der Beschluss schließt damit leider sehr wenige Betroffene ein, da zum einen über das Stadium I und II gar nicht beraten wurde und zum anderen im Stadium III sehr viele Frauen zusätzlich an Adipositas leiden. Die Zukunft wird zeigen, ob bei Frauen mit einem BMI über 40 und einem Lipödem mit starken körperlichen Einschränkungen zusätzlich zur Adipositasbehandlung eine Liposuktion möglich ist.
Parallel läuft die Erprobungsstudie zu Vor- und Nachteilen einer Liposuktion weiter.
Der G-BA hatte im Januar 2018 wegen der schlechten Studienlage zu den Vor- und Nachteilen einer Liposuktion beim Lipödem eine eigene Erprobungsstudie beschlossen. Für Frauen, die an einem Lipödem im Stadium I, II oder III leiden und die an der Studie teilnehmen möchten, wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eine Website eingerichtet, unter der nähere Informationen zur Studienteilnahme bereitgestellt werden. Interessenbekundungen für eine Studienteilnahme sind vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Bei mehr Bewerbern als zur Verfügung stehenden Plätzen entscheidet das Los.
Link zu Erprobungs-Richtlinie Liposuktion: https://www.g-ba.de/richtlinien/101/
Link zu Aktueller Stand der Erprobungsstudie: www.erprobung-liposuktion.de
Link zu Qualitätssicherungs-Richtlinie Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: https://www.g-ba.de/richtlinien/112/