eine Selbsthilfegruppe gründen

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Wenn wir mit der Tatsache konfrontiert werden, eine lymphostatische Krankheit zu haben, fühlen wir uns erst mal ziemlich alleine mit unserem neuen Problem. Dann ist es gut, wenn es eine Selbsthilfegruppe gibt. Dort bekommt man Informationen über die vielen Dinge die jetzt wichtig sind.

Was aber wenn es keine Gruppe in der Nähe gibt?

Entweder man bleibt allein und versucht sich zurechtzufinden in den schwierigen Strukturen der Gesundheitsversorgung, oder man kann auch selbst eine Gruppe gründen. Es ist gar nicht so schwer.

Grundsätzliches

1. Zuerst müssen Sie ein Gründungstreffen organisieren.

Zur Organisation eines Gründungstreffens ist die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen die Ansprechpartnerin der Wahl. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert sich die Seite
http://www.nakos.de anzusehen. NAKOS ist der Ansprechpartner der Wahl wenn es um Selbsthilfegruppen in jeder Form geht.

Sie haben manchmal sogar schon andere Anfragende mit der gleichen Erkrankung und können Gleichgesinnte vermitteln, sie haben Ideen, was man braucht, Kontakte zur Presse,
eine eigene Homepage und eine Zeitschrift, in der sie das Treffen ankündigen können und unterstützen alle Interessierte der Selbsthilfe mit Rat und Tat.

Damit möglichst viele Betroffene sich angesprochen fühlen, ist ein interessantes Thema, z.B. ein Arztvortrag, sehr wichtig. Fragen Sie doch einfach Ihren Arzt. Auch wir
können Ihnen lymphologisch tätige Ärzte in Ihrer Nähe nennen. Oder Ihr Therapeut würde Sie unterstützen oder Sie kommen auf uns zu. Auch wir von der Lymphselbsthilfe bieten einige interessante
Vorträge und kommen gerne, wenn wir es zeitlich einrichten können.

2. Danach ist die Frage, wo das Treffen stattfinden soll.

Meist stellen die Selbsthilfekontaktstellen auch gleich die Räumlichkeiten für das einmalige Treffen.

3. Suchen Sie andere Betroffene.

Wahrscheinlich haben Sie in diesem Stadium der Vorbereitung noch keine Flyer. Sie können jedoch Handzettel in den umliegenden Sanitätshäusern und bei Ihrem Arzt und
Therapeuten auslegen. Oft macht es Sinn, wenn Ihr Lymphtherapeut und seine Kollegen die anderen Patienten auf die neue Gruppe aufmerksam machen. Sprechen Sie auch mit der regionalen Redaktion Ihrer
Zeitung vor Ort, einmalige Veranstaltungen werden meist gerne angekündigt. So können Sie schon eine persönliche Beziehung aufbauen und bei bestimmten Themen, die Sie in der Presse ankündigen möchten,
darauf zurückkommen. Die regelmäßigen Treffen werden meist in der Rubrik „Treffen und Termine“ angekündigt.

4. Nun findet das Gründungstreffen statt.

Wie viele Leute sind gekommen? Wie viele sind betroffen? Wie viele wollen in eine Selbsthilfegruppe gehen? Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, falls es nur drei
oder vier Personen sind. Kleine, aktive Gruppen können sich besser abstimmen und gemeinsam Ideen entwickeln. Sie sind für neue Mitglieder oft attraktiv und können schnell wachsen.

Wenn Sie Mitglied der Lymphselbsthilfe e.V. werden, können wir Sie bei der Erstellung eines Flyers unterstützen und auch ein Logo zur Verfügung stellen. Außerdem können
wir den Termin für das Gründungstreffen auf unserer Homepage veröffentlichen.

Nun „steht“ Ihre Gruppe. Wie geht es weiter?

5. Sie brauchen einen geeigneten Raum wo das monatliche Treffen stattfinden kann.

Für die nachfolgenden Treffen wäre die Kontaktstelle sicher auch eine gute Anlaufstelle, leider sind dort die Räume schon oft ausgebucht, aber fragen kostet nichts.
Vergessen Sie die kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen nicht. Viele Gruppen treffen sich in einem Cafe/Nebenraum, dies ist anfangs, wenn die Gruppe noch klein ist, sicher in Ordnung. Doch ein
eigener Raum ohne Verzehrpflicht und ohne Zuhörer ist auf jeden Fall sinnvoll. Doch dies können Sie auch ganz in Ruhe angehen.

Falls Sie den Raum nicht kostenlos bekommen können, treffen Sie über die Miete eine schriftliche Vereinbarung.

Günstig sind Raummieten, die abhängig von den Teilnehmern Miete verlangen. Standard ist hier 1,50 € pro Teilnehmer. Hier gehen Sie als Organisator kein Risiko ein. Jeder
bezahlt seine Teilnahme selbst und wenn wenige kommen, bleiben Sie auf keinen Kosten sitzen. Wenn viele kommen, freut sich der Vermieter.

Es ist auch wichtig, dass die Lage verkehrsgünstig ist und möglichst ebenerdig liegt oder einen Fahrstuhl hat.

6. Legen Sie eine Struktur fest, wie das Treffen ablaufen soll.

Beispiel: Begrüßung, persönlicher Austausch, etwas gemeinsame Lymphgymnastik, ein kurzes Referat, organisatorische Dinge besprechen usw. Auch hier bietet die
Lymphselbsthilfe ihren Mitgliedern eine kurze Zusammenfassung der Gruppenregeln und der Organisation.

7. Legen Sie ein Programm fest.

Über welche Themen soll in diesem Jahr gesprochen werden? Welche Gastredner werden eingeladen? Achten Sie darauf, dass der persönliche Austausch der Mitglieder nicht zu
kurz kommt. Auch wenn die Termine, an denen man sich einfach untereinander austauscht anfangs schlechter besucht sind und manchen Mitgliedern unattraktiver erscheinen als ein toller Arztvortrag, sind
es doch oft diese Treffen, die die Gruppe zusammenwachsen lassen. Damit der persönliche Austausch eine Struktur bekommt, kann man jedes Mal ein anderes Mitglied bitten mit der persönlichen Geschichte
und den persönlichen Fragen zu beginnen. Daraus ergibt sich immer ein lebhaftes Gespräch, bei dem alle Ihre Sichtweise mit einbringen können.

8. Vernetzen sie sich und pflegen Sie Kontakte
zu den örtlichen Ärzten, Therapeuten und Sanitätshäusern. Achten Sie jedoch darauf, unabhängig zu bleiben.

9. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für meine Selbsthilfegruppe?

Ist Ihre Gruppe gegründet und haben Sie dauerhaft mindestens 6 Teilnehmer, können Sie bei den Krankenkassen eine Förderung beantragen. Auch hier ist die Kontaktstelle
für Selbsthilfeförderung die erste Anlaufstelle, hier gibt es nicht nur die Antragsformulare, sondern auch Beratung, was beim jeweiligen runden Tisch der Krankenkassen förderfähig ist und was die
Betroffenen selbst tragen müssen. Falls es diesen in Ihrem Bundesland nicht gibt, wissen die Anlaufstellen bei welchen Krankenkassen Sie eine Förderung beantragen können und helfen Ihnen mit Adressen
und Anträgen.

Einen Antrag müssen immer mindestens 2 Gruppenmitglieder, unterzeichnen. Sie fungieren dann als Ansprechpartner für die Betroffenen. Selbsthilfe ist in ihrem eigenen
Selbstverständnis Hilfe unter Gleichgesinnten. Deshalb gibt es keine Leitung, sondern nur Gruppenverantwortliche oder-koordinatoren oder ihre Stellvertreter. Es hat sich als hilfreich erwiesen, wenn
die erste Koordinatorin diejenige zur Verfügung stellt, deren Kontaktdaten (Telefon und Mailadresse) veröffentlicht werden darf und als Stellvertreter, diejenige, die die Kasse führt. Aber Sie können
die Aufgaben ganz nach Belieben verteilen. Während der eine sich nur um die Schlüssel kümmert, ist jemand anderes für eine gemütliche Dekoration verantwortlich. Jemand drittes kümmert sich um die
Ausflüge oder Vorträge. Auf je mehr Schultern die Aufgaben und die Verantwortung verteilt werden kann umso besser wirkt sich das auf den Zusammenhalt der Gruppe aus.

10. Welche Unterstützung der Selbsthilfe kann ich in meiner Gemeinde finden?

Einzelne Städte und Gemeinde unterstützen die Selbsthilfe zusätzlich. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie dies in Ihrer Kontaktstelle.

 

Ihre Kontaktstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.nakos.de/site/datenbanken/rot/

 

Bayernweit vereinheitlichte Informationen zur Selbsthilfeförderung in der Region

  • An der Selbsthilfeförderung in der Region (sog. Regionale Runde Tische = RRT) beteiligen sich alle gesetzlichen Krankenkassen in Bayern.
  • Gegebenenfalls beteiligen sich weitere Geldgeber zusätzlich an den RRT.
  • Eine für die Region benannte SelbsthilfekontaktsteIle unterstützt die Aufgaben der RRT.
  • Benannte Selbsthilfevertreter wirken an den RRT beratend mit.
  • Die Selbsthilfegruppen stellen den Antrag über die benannte SelbsthilfekontaktsteIle an den RRT.
  • Alle Anträge, die direkt an gesetzliche Krankenkassen geschickt werden, werden über die benannte SelbsthilfekontaktsteIle an den RRT weitergeleitet.
  • Antragsschluss ist der 15.02. des jeweiligen Förderjahres.

Fördervoraussetzungen

  • Gesundheitsbezogene Gruppen aus den Bereichen chronische Erkrankung, Behinderung, Sucht, psychische Erkrankung und Angehörigengruppen können einen Antrag steIlen (gem. Krankheitsverzeichnis nach
    § 20 c SGB V, Leitfaden zur Selbsthilfeförderung vom 17. Juni 2013)
  • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Personen des Krankheitsbildes, ist öffentlich erreichbar und bietet eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit an.
  • Gruppen, die kürzer als ein Jahr bestehen, können gefördert werden, wenn ein Gruppentreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot bekannt gemacht wurde (beispielsweise bei der
    örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder der regionalen Presse). Büroanschaffungen werden im ersten Jahr nicht gefördert.
  • Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch (keine rein virtuellen Gruppen).
  • Die Arbeit der Gruppe ist ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung.
  • Die Gruppe ist offen für andere Betroffene und/oder Angehörige und ist in der Region ansässig.
  • Bei Wiederholungsanträgen erfolgt eine Förderung erst nach eingegangenem Verwendungsnachweis bzw. Verwendungsbestätigung für die gewährten Gelder des Vorjahres.
  • Die Selbsthilfegruppe stellt den Antrag selbst und in Eigenverantwartung, die AntragsteIlung kann in der Regel nicht delegiert werden. (Ausnahme: Sammelanträge. Bitte wenden Sie sich an ihren
    Regionalen Runden Tisch)
  • Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto, über das sie in voller Höhe verfügen kann.
  • Es besteht eine neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfe-Aktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen.
  • Zwei Mitglieder der Selbsthilfegruppe zeichnen für den Antrag verantwortlich.

Förderverfahren

  • Nach Beratung der Selbsthilfegruppen zur AntragsteIlung und Bearbeitung der Anträge bringt die für die Region benannte SelbsthilfekontaktsteIle die auf Förderfähigkeit geprüften Anträge in die
    jährlich stattfindende Vergabesitzung ein.
  • Die Krankenkassen fördern entsprechend den vorhandenen Fördermitteln.
  • Die gewährten Fördermittel sind Zuschüsse zu den Gesamtkosten, die einer Selbsthilfegruppe entstehen. Sie werden grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Die Fördermitteilungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen oder die benannte SelbsthilfekontaktsteIle verschickt.
  • Die Auszahlung erfolgt durch einzelne Krankenkassen oder stellvertretend durch die benannte SelbsthilfekontaktsteIle auf das Konto der Selbsthilfegruppe.
  • Der Verwendungsnachweis bzw. die Verwendungsbestätigung muss bis spätestens 15.02. des Folgejahres an die benannte SelbsthilfekontaktsteIle geschickt werden. Restguthaben werden zurückgefordert
    oder mit der Antragssumme des Folgejahres verrechnet.
  • Finanzielle Zuwendungen der Krankenkassen können zurückgefordert werden, sofern sich die Angaben des Förderantrages als unrichtig erweisen oder die Fördermittel zweckfremd verwendet werden.

Grenzfälle und Ausschlussgründe

  • Ein Ausschlusskriterium besteht, wenn eine der oben genannten Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wird.
  • Verbraucher- und Patientenberatungsstellen sowie virtuelle Selbsthilfegruppen und Arbeitskreise sind beispielsweise nicht förderfähig.
  • Grenzfälle des Gesundheitsbereiches, wie z.B. AGUS, Verwaiste Eltern, Sexueller Missbrauch, Messies und Trauergruppen können, wenn es in der Gruppenarbeit hauptsächlich um die Bearbeitung der
    Folgeerkrankungen geht, gefördert werden.
  • Posten, die bereits bei anderen Zuschussgebern beantragt wurden, können nicht gefördert werden.
  • Eine Offenlegung der Gesamtförderung bei Antragsstellung ist notwendig.

Allgemeine Gruppenförderung

  • Die beantragte Summe soll dem Bedarf, d.h. den tatsächlich geplanten Ausgaben der Gruppe entsprechen.
  • Ab einer Fördersumme über 500 Euro ist ein vollständiger Verwendungsnachweis mit genauer Kostenabrechnung nötig.
  • Bis 500 Euro reicht die Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder auf dem Vordruck Verwendungsnachweis.
  • Quittungen und Belege verbleiben für 6 Jahre bei der Gruppe und können von den Krankenkassen im Einzelfall zur Vorlage angefordert werden.

Mietkosten und Nebenkosten

  • Die Miet- und Nebenkosten werden in einem angemessenen Rahmen übernommen.
  • Gegebenenfalls ist eine Kopie des Mietvertrages oder ein Beleg vorzulegen.
  • Kosten für Gymnastikräume, Schwimm- und Turnhallen werden nicht übernommen. Anteilige Raum- und Mietkosten von Privaträumen sind nicht förderfähig.
  • Mietkostenersatzleistungen sind bis ca. 20 € förderfähig.

Büromaterial und Büroanschaffungen

  • Büromaterial, Porto, Fachliteratur zum Gruppenthema und zur Gruppenstruktur sind förderfähig.
  • Büroanschaffungen – Größere Büroanschaffungen (Fax, PC, Beamer usw.) werden in der Regel, bei nachgewiesenem Bedarf zu 50 % im Vergleich zu einem günstigen Neugerät bezuschusst. Gegenstände,
    deren Anschaffungswert 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, sind zu inventarisieren. Die Inventarliste 5011 folgende Angaben enthalten: (1) Gegenstand, (2) Anschaffungspreis, (3)
    Anschaffungsdatum und (4) finanziert durch. Die Inventarliste ist gegebenenfalls nach Aufforderung vorzulegen. Von den Krankenkassen geförderte Anschaffungen gehen bei Auflösung der Gruppe entweder
    in den Besitz des im Satzungszweck geregelten Nachfolgers oder in den Besitz einer anderen Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation oder SelbsthilfekontaktsteIle (die es dann bei Bedarf einer
    anderen Gruppe zur Verfügung stellt) über. Sofern sich jemand persönlich finanziell engagiert hat, ist das im Einzelfall mit der Selbsthilfekontaktstelle zu regeln.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Material zur Öffentlichkeitsarbeit: Flyer, Infobroschüren, Internetauftritt, Infostände, Pavillon, Roll up, Stellwände, Faltblattständer und auch regelmäßige öffentlichkeitswirksame
    Veranstaltungen werden gefördert.
  • In der Regel wird das günstigste Angebot (zwei Angebote sind einzuholen) bezuschusst.

Telefon und Internetkosten

  • Es werden maximal 50% der Telekommunikationskosten einer durchschnittlichen jährlichen Flatrate bezuschusst. Ein Mehrbedarf muss nachgewiesen werden. Bitte lassen Sie sich bei Unklarheiten durch
    die Mitarbeiter/innen Ihres Runden Tisches beraten.

Referentenkosten (Honorar. Fahrt-. und Übernachtungskosten. Sachleistungen)

  • Honorare für Referenten, die in der Gruppe zum Thema der Krankheit oder deren Bewältigung informieren, werden in angemessener Höhe übernommen.
  • Im Verwendungsnachweis müssen der Referent, das Thema und die Kosten dargelegt werden.
  • Referenten aus der Region sind bevorzugt anzufragen. 5.5.4 Honorarersatzleistungen sind bis ca. 20 Euro förderfähig.

Seminare. Fortbildungen. überregionale Gremien. Kongresse

  • Der Besuch von Seminaren, Fortbildungen, Kongressen und Gremien werden in der Regel zweimal im Jahr für 2-3 Mitglieder der Gruppe ermöglicht.
  • Die Fortbildung sollte durch anerkannte Anbieter zum Thema der Erkrankung oder zur Qualifizierung der Gruppenarbeit angeboten und die Inhalte in der Gruppe kommuniziert werden.
  • Bezuschusst werden Fahrtkosten, Teilnehmergebühren und Übernachtungskosten einschließlich Frühstück in angemessener Höhe.

Fahrtkosten tür Gruppenbelange

  • Fahrten, die für die Gruppenbelange, z.B. Beratungen in Kliniken, Krankenbesuche, Organisationsfahrten oder Fahrten zu Regionaltreffen erforderlich sind, werden in einem angemessenen Rahmen mit
    0,35 Euro pro km oder der Fahrkarte gefördert. Bitte stellen Sie eine Auflistung Ihrer Fahrten zur Verfügung (Anlass, Datum, Kilometer).
  • Fahrten zu den regelmäßigen Gruppentreffen sind nicht förderfähig.

Gruppenunternehmungen

  • Unternehmungen, soweit sie den Zielen der Gruppe dienen – z.B. die Besichtigung einer Rehabilitationsklinik, das Einüben von sozialen Kontakten bei Angst- und Depressionsgruppen etc. können bis
    zu zweimal im Jahr gefördert werden.
  • Die Fahrtkosten können anteilig in angemessenem Umfang gefördert werden, die Verpflegung ist nicht förderfähig.

Mitgliedsbeiträge / Versicherungen

  • Versicherungen für die Gruppe, Mitgliedsbeiträge für Verbände oder regionale Selbsthilfezusammenschlüsse zum Gruppenthema und Mitgliedsbeiträge für Wohlfahrtsverbände sind in angemessener Höhe
    förderfähig.
  • Für jede Selbsthilfegruppe wird maximal ein Mitgliedsbeitrag pro Verband übernommen.

Was ist nicht zuschussfähig?

  • Verpflegung, Arbeitsessen
  • Fahrtkosten zum Gruppentreffen
  • Gemeinsame Freizeitveranstaltungen, Theater, Kino, gesellige Zusammenkünfte
  • Therapeutische oder sportliche Maßnahmen
  • Räumlichkeiten und Material für Rehabilitationssport
  • Kosten, die ausschließlich der Spenden- und Imagewerbung (z.B. Werbeartikel) dienen
  • Primäre Prävention (verhindert das Entstehen von Krankheiten) wie z.B. persönlich förderungswürdige Ansprüche bei der eigenen Krankenkasse (Yoga, Nordic Walking u. ä.)
  • Rehabilitationssport, Funktionstraining

Projektförderung

  • Zeitlich begrenzte Aktionen, die nicht jährlich wiederkehren, können gefördert werden. Dies sind beispielsweise selbstorganisierte Fachworkshops oder Fachtagungen, Ausstellungen,
    gruppenspezifische Informationsmaterialien (aktionsbezogene Flyer) oder besondere Veranstaltungen (Jubiläum etc.) sein.
  • Grundlage der Förderung ist die Projektbeschreibung (Zielsetzung, Durchführung und Kostenaufstellung wie Fahrt- und Übernachtungskosten)
  • Bitte lassen Sie sich bei Unklarheiten und Fragen zur Projektförderung durch die Mitarbeiter/innen Ihres Runden Tisches beraten.